🨰 Die genaue Auflistung aller verrechneten Leistungen mit Tarifnummern und Einzelbeträgen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Rechnung.
Warum erhalte ich genau zwei Rechnungen pro Jahr? ⌄

Wir stellen pro Jahr genau zwei Teilabrechnungen aus – eine im ersten Halbjahr, eine im zweiten. Der Jahresbetrag wird dabei exakt halbiert auf beide Rechnungen aufgeteilt – unabhängig davon, wie viele Kehrungen in welchem Halbjahr stattfinden.

Beispiel: Finden im 1. Halbjahr zwei Kehrungen und im 2. Halbjahr nur eine statt, ist trotzdem jede der beiden Rechnungen gleich hoch – der Gesamtbetrag wird einfach halbe-halbe aufgeteilt.
Warum kann eine Rechnung trotzdem mal höher sein? ⌄

Der Grundbetrag für die Kehrleistungen wird immer exakt halbiert. Eine Rechnung kann jedoch höher ausfallen, wenn im betreffenden Halbjahr zusätzlich die turnusmäßig fällige Abgasmessung durchgeführt wird – diese wird gesondert auf der Vorderseite Ihrer Rechnung ausgewiesen.

Was ist auf der letzten Rechnung des Jahres anders? ⌄

Mit der letzten Teilabrechnung des Jahres erhalten Sie auf der Rückseite eine vollständige Jahresaufstellung aller durchgeführten Leistungen und Beträge – also eine Gesamtübersicht aller Kehrgänge des Kehrjahres.

Das ist Ihr offizieller Jahresnachweis über alle Kehr- und Überprüfungsarbeiten gemäß § 8 StRHV.
Wo finde ich die genaue Aufschlüsselung meiner Rechnung? ⌄

Die detaillierte Auflistung aller Positionen – mit Tarifnummer, Leistungsbeschreibung und Einzelbetrag – befindet sich auf der Rückseite Ihrer Rechnung.

Wer legt die Preise fest? ⌄

Alle Tarife sind gesetzlich festgelegt – in der Steiermärkischen Kehrtarifverordnung (Stmk. LGBl. Nr. 114/2025, gültig ab 1. Jänner 2026). Es handelt sich um eine Höchsttarifverordnung: kein Kehrbetrieb darf die Tarife überschreiten, nach unten kann jedoch zugunsten des Kunden abgewichen werden.

Was ist der Mindesttarif? ⌄

Der Mindesttarif (§ 7 StRHV) beträgt € 38,89 pro Kehrgang. Liegen die verrechneten Leistungen darunter, wird automatisch eine Aufzahlung ergänzt – als eigene Position auf der Rückseite ausgewiesen.

Beispiel: Kehrarbeiten € 31,16 + Aufzahlung € 7,73 = Mindesttarif € 38,89
Was bedeuten die Positionen auf der Rückseite? ⌄
T 1aKehrung RauchfangReinigung des Kamins / Abzugskanals · € 17,27
T 1dÜberprüfung RaumheizgerätKontrolle Ofen / Kessel inkl. Verbindungsrohr · € 7,99
T 2a–jÜberprüfung FeuerungsanlageAbhängig von Leistung (kW) und Brennstoffart
T 5bAbgasmessung GasthermeAbgasmessung nach ÖNORM H 7510-2 · € 44,44 · gesondert auf der Vorderseite ausgewiesen
T 5cAbgasmessung Pellets / HolzAbgasmessung feste Brennstoffe · € 57,32 · gesondert auf der Vorderseite ausgewiesen
DatenbankEintragung Stmk. Heizungs- und KlimaanlagendatenbankGesetzlich vorgeschrieben, bei jeder Abgasmessung separat ausgewiesen · € 6,23
§ 7Aufzahlung auf MindesttarifDifferenz zum gesetzlichen Mindestbetrag € 38,89
Muss ich die Abgasmessung bei jeder Rechnung zahlen? ⌄

Nein. Die Abgasmessung ist nur turnusmäßig fällig – nicht bei jedem Kehrgang. Sie wird gesondert auf der Vorderseite Ihrer Rechnung ausgewiesen – nur wenn sie im betreffenden Halbjahr tatsächlich durchgeführt wurde.

Wird eine Abgasmessung durchgeführt, kommt immer eine weitere Position dazu: die Eintragung in die Stmk. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank – gesetzlich vorgeschrieben, separat ausgewiesen · € 6,23 (1/3 des Viertelstundensatzes).

Wann gilt ein Aufschlag auf den normalen Tarif? ⌄

Ein Aufschlag von 100 % auf den normalen Tarif plus amtliches Kilometergeld ist in folgenden Fällen zulässig (§ 6 StRHV):

1
Vom Kunden gewünschter Termin – außerhalb des regulären Kehrplans, erfordert einen gesonderten Gang
2
Samstag, Sonn- oder Feiertag
3
Nachtarbeit zwischen 19 Uhr und 6 Uhr
Voraussetzung: Den Rauchfangkehrer darf kein Verschulden am besonderen Termin treffen.
Wie und bis wann soll ich zahlen? ⌄

Das Zahlungsziel steht auf der Vorderseite. Bitte überweisen Sie den Bruttobetrag (inkl. 20 % MwSt.) und geben Sie die Rechnungsnummer als Verwendungszweck an. Kein Abzug.

Verwendungszweck
Rechnungs-Nr.
Betrag
Brutto inkl. MwSt.
Ich habe noch Fragen – an wen wende ich mich? ⌄
☎
03335/2276
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Görzgasse 142, 8225 Pöllau

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