🨰 Die genaue Auflistung aller verrechneten Leistungen mit Tarifnummern und Einzelbeträgen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Rechnung.
Warum erhalte ich genau zwei Rechnungen pro Jahr?

Wir stellen pro Jahr genau zwei Teilabrechnungen aus – eine im ersten Halbjahr, eine im zweiten. Der Jahresbetrag wird dabei exakt halbiert auf beide Rechnungen aufgeteilt – unabhängig davon, wie viele Kehrungen in welchem Halbjahr stattfinden.

Beispiel: Finden im 1. Halbjahr zwei Kehrungen und im 2. Halbjahr nur eine statt, ist trotzdem jede der beiden Rechnungen gleich hoch – der Gesamtbetrag wird einfach halbe-halbe aufgeteilt.
Warum kann eine Rechnung trotzdem mal höher sein?

Der Grundbetrag für die Kehrleistungen wird immer exakt halbiert. Eine Rechnung kann jedoch höher ausfallen, wenn im betreffenden Halbjahr zusätzlich die turnusmäßig fällige Abgasmessung durchgeführt wird – diese wird gesondert auf der Vorderseite Ihrer Rechnung ausgewiesen.

Was ist auf der letzten Rechnung des Jahres anders?

Mit der letzten Teilabrechnung des Jahres erhalten Sie auf der Rückseite eine vollständige Jahresaufstellung aller durchgeführten Leistungen und Beträge – also eine Gesamtübersicht aller Kehrgänge des Kehrjahres.

Das ist Ihr offizieller Jahresnachweis über alle Kehr- und Überprüfungsarbeiten gemäß § 8 StRHV.
Wo finde ich die genaue Aufschlüsselung meiner Rechnung?

Die detaillierte Auflistung aller Positionen – mit Tarifnummer, Leistungsbeschreibung und Einzelbetrag – befindet sich auf der Rückseite Ihrer Rechnung.

Wer legt die Preise fest?

Alle Tarife sind gesetzlich festgelegt – in der Steiermärkischen Kehrtarifverordnung (Stmk. LGBl. Nr. 114/2025, gültig ab 1. Jänner 2026). Es handelt sich um eine Höchsttarifverordnung: kein Kehrbetrieb darf die Tarife überschreiten, nach unten kann jedoch zugunsten des Kunden abgewichen werden.

Was ist der Mindesttarif?

Der Mindesttarif (§ 7 StRHV) beträgt € 38,89 pro Kehrgang. Liegen die verrechneten Leistungen darunter, wird automatisch eine Aufzahlung ergänzt – als eigene Position auf der Rückseite ausgewiesen.

Beispiel: Kehrarbeiten € 31,16 + Aufzahlung € 7,73 = Mindesttarif € 38,89
Was bedeuten die Positionen auf der Rückseite?
T 1aKehrung RauchfangReinigung des Kamins / Abzugskanals · € 17,27
T 1dÜberprüfung RaumheizgerätKontrolle Ofen / Kessel inkl. Verbindungsrohr · € 7,99
T 2a–jÜberprüfung FeuerungsanlageAbhängig von Leistung (kW) und Brennstoffart
T 5bAbgasmessung GasthermeAbgasmessung nach ÖNORM H 7510-2 · € 44,44 · gesondert auf der Vorderseite ausgewiesen
T 5cAbgasmessung Pellets / HolzAbgasmessung feste Brennstoffe · € 57,32 · gesondert auf der Vorderseite ausgewiesen
DatenbankEintragung Stmk. Heizungs- und KlimaanlagendatenbankGesetzlich vorgeschrieben, bei jeder Abgasmessung separat ausgewiesen · € 6,23
§ 7Aufzahlung auf MindesttarifDifferenz zum gesetzlichen Mindestbetrag € 38,89
Muss ich die Abgasmessung bei jeder Rechnung zahlen?

Nein. Die Abgasmessung ist nur turnusmäßig fällig – nicht bei jedem Kehrgang. Sie wird gesondert auf der Vorderseite Ihrer Rechnung ausgewiesen – nur wenn sie im betreffenden Halbjahr tatsächlich durchgeführt wurde.

Wird eine Abgasmessung durchgeführt, kommt immer eine weitere Position dazu: die Eintragung in die Stmk. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank – gesetzlich vorgeschrieben, separat ausgewiesen · € 6,23 (1/3 des Viertelstundensatzes).

Wann gilt ein Aufschlag auf den normalen Tarif?

Ein Aufschlag von 100 % auf den normalen Tarif plus amtliches Kilometergeld ist in folgenden Fällen zulässig (§ 6 StRHV):

1
Vom Kunden gewünschter Termin – außerhalb des regulären Kehrplans, erfordert einen gesonderten Gang
2
Samstag, Sonn- oder Feiertag
3
Nachtarbeit zwischen 19 Uhr und 6 Uhr
Voraussetzung: Den Rauchfangkehrer darf kein Verschulden am besonderen Termin treffen.
Wie und bis wann soll ich zahlen?

Das Zahlungsziel steht auf der Vorderseite. Bitte überweisen Sie den Bruttobetrag (inkl. 20 % MwSt.) und geben Sie die Rechnungsnummer als Verwendungszweck an. Kein Abzug.

Verwendungszweck
Rechnungs-Nr.
Betrag
Brutto inkl. MwSt.
Ich habe noch Fragen – an wen wende ich mich?
03335/2276
Görzgasse 142, 8225 Pöllau

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