Wir stellen pro Jahr genau zwei Teilabrechnungen aus – eine im ersten Halbjahr, eine im zweiten. Der Jahresbetrag wird dabei exakt halbiert auf beide Rechnungen aufgeteilt – unabhängig davon, wie viele Kehrungen in welchem Halbjahr stattfinden.
Der Grundbetrag für die Kehrleistungen wird immer exakt halbiert. Eine Rechnung kann jedoch höher ausfallen, wenn im betreffenden Halbjahr zusätzlich die turnusmäßig fällige Abgasmessung durchgeführt wird – diese wird gesondert auf der Vorderseite Ihrer Rechnung ausgewiesen.
Mit der letzten Teilabrechnung des Jahres erhalten Sie auf der Rückseite eine vollständige Jahresaufstellung aller durchgeführten Leistungen und Beträge – also eine Gesamtübersicht aller Kehrgänge des Kehrjahres.
Die detaillierte Auflistung aller Positionen – mit Tarifnummer, Leistungsbeschreibung und Einzelbetrag – befindet sich auf der Rückseite Ihrer Rechnung.
Alle Tarife sind gesetzlich festgelegt – in der Steiermärkischen Kehrtarifverordnung (Stmk. LGBl. Nr. 114/2025, gültig ab 1. Jänner 2026). Es handelt sich um eine Höchsttarifverordnung: kein Kehrbetrieb darf die Tarife überschreiten, nach unten kann jedoch zugunsten des Kunden abgewichen werden.
Der Mindesttarif (§ 7 StRHV) beträgt € 38,89 pro Kehrgang. Liegen die verrechneten Leistungen darunter, wird automatisch eine Aufzahlung ergänzt – als eigene Position auf der Rückseite ausgewiesen.
Nein. Die Abgasmessung ist nur turnusmäßig fällig – nicht bei jedem Kehrgang. Sie wird gesondert auf der Vorderseite Ihrer Rechnung ausgewiesen – nur wenn sie im betreffenden Halbjahr tatsächlich durchgeführt wurde.
Wird eine Abgasmessung durchgeführt, kommt immer eine weitere Position dazu: die Eintragung in die Stmk. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank – gesetzlich vorgeschrieben, separat ausgewiesen · € 6,23 (1/3 des Viertelstundensatzes).
Ein Aufschlag von 100 % auf den normalen Tarif plus amtliches Kilometergeld ist in folgenden Fällen zulässig (§ 6 StRHV):
Das Zahlungsziel steht auf der Vorderseite. Bitte überweisen Sie den Bruttobetrag (inkl. 20 % MwSt.) und geben Sie die Rechnungsnummer als Verwendungszweck an. Kein Abzug.
Bitte Rechnungsnummer und Kundennummer bereithalten.