Der Kehrtarif wird vom Land Steiermark unter Beiziehung von Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Innung festgelegt.
Dieser ist für alle steirischen Rauchfangkehrer verbindlich und anzuwenden.
Bei Fragen zu Ihrer Rechnung können Sie uns gerne jederzeit anrufen.
Nachstehend finden Sie Links zu den aktuellen Tarifen:
Tarife Steirische Rauchfangkehrer 2024